Wir alle wissen aus eigener Erfahrung, dass sich Streit und Unfriede oft aus kleinen Unstimmigkeiten entwickelt, sich schrittweise steigert und dann bis zur gewaltsamen Auseinandersetzung eskalieren kann.

Dabei haben die Kontrahenten genauso oft ein sehr unscharfes Gefühl von Gerechtigkeit, da sich ja jeder zunächst benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt, aber glaubt, selbst im Recht zu sein. Ebenso oft fühlt man sich ohnmächtig, lässt die Dinge einfach so über sich ergehen. Oder aber man verfällt in unkontrollierten Aktionismus.

Lassen Sie es nicht so weit kommen, bis Ihr Umfeld vollendete Tatsachen geschaffen hat. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor Ihr Problem zum Fall wird. Besteht die Möglichkeit, eine Angelegenheit durch Konfliktmanagement zu lösen, gehe ich in Abstimmung mit meinen Mandanten zunächst diesen Weg, um den Konflikt außergerichtlich beizulegen.

Aber nicht um jeden Preis: Wird für meine Mandanten keine akzeptable Einigung gefunden, kann konsequent der Klageweg beschritten werden.

Seit 1989 stehen meine Mandanten im Mittelpunkt persönlich zugeschnittener Beratungen und Vertretungen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht im Bereich Familienrecht (Trennung, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, auch Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht).

Das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist gesetzlich geschützt, denn der Anwalt ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.