Manche Situationen sind derartig verfahren, dass nur durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens Schwung in die Sache kommt. Dadurch wird die Gegenseite dazu gebracht, die verweigerte oder abgebrochene Kommunikation aufzunehmen. Die Dynamik verändert sich.

Nun kann der Rechtsstreit entweder durch gerichtlichen Vergleich beendet oder die Sache bis zur Erschöpfung der Rechtsmittel durchgefochten werden.

Beginn oder Wiederaufnahme der abgebrochenen Kommunikation mit der Gegenseite

Streitbeendigung durch gerichtlichen Vergleich (jederzeit möglich) oder durch Urteil

Möglichkeit der außergerichtlichen Kommunikation (Konfliktmanagement) parallel zum Gerichtsverfahren

Konsequente Rechtsverfolgung gegebenenfalls durch alle Instanzen (Berufung, Revision)