Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts (außergerichtlich und gerichtlich), insbesondere in folgenden Bereichen:

Scheidungsverfahren
(Durchführung der Scheidung und Vertretung im Scheidungsverfahren)

Rechtsfolgen von Trennung und Scheidung
– Trennungsunterhalt
– Nachehelicher Unterhalt
– Kindesunterhalt
– Ermittlung des Zugewinnausgleichs
   (Ausgleich des in der Ehe hinzu erworbenen Vermögens)
– Aufteilung des Hausrats
– Aufteilung der Ehewohnung oder des Hauses
– Aufteilung der Schulden
– Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
– Sorge- und Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern
– Wer bekommt das Haustier?

Sorge- und Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern
(vor oder nach Abschluss des Scheidungsverfahrens)

Unterhalt
(Vor oder nach Abschluss des Scheidungsverfahrens, Berechnung und/oder Überprüfung der Höhe des Unterhaltes, Überprüfung von bestehenden Unterhalstiteln, Prüfung eines Abänderungsanspruches z.B. bei Änderung der finanziellen, tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen)

Eheverträge
(Vereinbarungen in Eheverträgen können im Einzelfall auch schon vor Eheschließung sinnvoll sein, um später Streitpunkte zu vermeiden. Dies empfiehlt sich z.B. dann, wenn einer der Ehegatten einen Familienbetrieb führt oder freiberuflich oder selbständig tätig ist.)

Ansprüche nichtehelicher Kinder bzw. Mütter an den nichtehelichen Vater
(z.B. Unterhaltsansprüche, Vaterschaftsanerkennung, Umgangsrecht mit dem nichtehelichen Vater)

Ansprüche nichtehelicher Väter
(z.B. gemeinsames Sorgerecht, Umgangsrecht mit dem nichtehelichen Kind)

Ausländische Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehegatten
(Hierbei ist zu beachten, dass ausländisches Recht zur Anwendung kommt bzw. kommen kann. Trennung und Scheidung können außerdem Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus eines ausländischen Ehegatten haben.)

Selbständigkeit
(Besonderheiten bestehen, wenn ein Ehegatte selbständig, Freiberufler oder Gesellschafter einer Gesellschaft ist.)

Lebenspartnerschaftsgesetz

Gewalt in und nach der Ehe