Gerichtsverfahren
In festgefahrenen Situationen kann ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, um Bewegung in die Auseinandersetzung zu bringen und die von der Gegenseite verweigerte oder abgebrochene Kommunikation wieder aufzunehmen. Die Dynamik verändert sich.
Nun kann der Rechtsstreit entweder durch gerichtlichen Vergleich beendet oder die Sache bis zur Erschöpfung der Rechtsmittel durchgefochten werden.
Gleichwohl ist parallel außergerichtliche Kommunikation möglich.
Folgende Handlungsoptionen gibt es:
Beginn oder Wiederaufnahme der abgebrochenen außergerichtlichen Kommunikation mit der Gegenseite (Konfliktmanagement, vorbeugende und strategische Beratung) parallel zum Gerichtsverfahren
Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung zu jedem Zeitpunkt durch gerichtlichen Vergleich
Konsequente Rechtsverfolgung gegebenenfalls durch alle Instanzen (Berufung, Revision)
