Vorbeugende und strategische Beratung
Beratung ist bereits vor Eheschließung oder Eingehung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sinnvoll, insbesondere auch, wenn es um Kinder oder um Fragen, ob der Abschluss eines (Ehe-) Vertrages sinnvoll ist oder nicht, geht.
Beratung ist in jedem Stadium eines Verfahrens möglich, also auch, wenn es schon ein streitiges außergerichtliches oder sogar schon gerichtliches Verfahren gibt. Oft ist es sinnvoll, bei „Zweifeln“ hinsichtlich des eingeschlagenen Weges oder Unverständnis eine „Zweit“-Meinung einzuholen.
Die Erlangung juristischer und persönlicher Klarheit führt zu zielorientiertem Handeln in Kenntnis der Konsequenzen des eigenen Handelns.
Denn: Nur, wer versteht, was ist und was die Konsequenzen eigenen Handelns sind, kann für sich eigene Entscheidungen treffen und so „Herr,“ „Herrin“ der Situation/des Verfahrens sein.
Beratungsziele sind daher:
Klarheit über Rechtsansprüche, Möglichkeiten und Erfolgschancen ihrer Durchsetzung
Strukturierung der Situation (Kern- und Nebenproblem)
Öffnung zum Perspektivwechsel
Entwicklung von Handlungsoptionen als tragfähige Entscheidungsgrundlage
Risikoabwägung zwischen Kosten, Nutzen und Erfolgsaussichten der einzelnen Handlungsoptionen. Was ist mir ein bestimmter Weg „wert“ (finanziell oder emotional)?
