Die Anwaltsvergütung wird für eine Beratung, auch ein erstes Beratungsgespräch gem. einer Vergütungsvereinbarung festgelegt.
Die Kosten für die darüber hinaus gehende beratende, außergerichtliche oder gerichtliche anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), es sei denn, es wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Die konkreten Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Vor Übernahme des Mandates wird im ersten Beratungsgespräch über die zu erwartenden Kosten informiert.
Eines ist klar:
Je mehr gestritten wird, desto höher steigen die Kosten.
Deshalb:
Ein früher Rat ist nie zu teuer.
© 2025 Ulrike Lixenfeld. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.