Es gibt kein Patentrezept für die Vorgehensweise. Vielmehr ist in jedem Einzelfall die Strategie unter Berücksichtigung der Beweislage, dem jeweiligen Ermittlungsergebnis und der Persönlichkeit des Beschuldigten festzulegen.

Entscheidend für die Entwicklung eines Verfahrens ist die anwaltliche Beratung über das Aussageverweigerungsrecht, und zwar idealerweise, bevor es zu einer polizeilichen Vernehmung kommt.

Die Hinzuziehung eines Strafverteidigers ist auch deshalb von Bedeutung, weil es Rechte gibt, die nur der Verteidigung des Betroffenen – und nicht dem Beschuldigten selbst – gewährt werden. Dazu zählt insbesondere das Akteneinsichtsrecht. Akteneinsicht aber ist für die Verteidigung grundsätzlich unabdingbar.

Je früher die Strafverteidigung erfolgt, desto eher kann zugunsten des Mandanten/der Mandantin Einfluss auf den Gang des Verfahrens genommen werden.

Spätestens bei Erhalt einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung sollte jedenfalls anwaltlicher Rat eines Strafverteidigers eingeholt werden.

Durch frühzeitige Einflussnahme steigen die Chancen, im Einzelfall eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren zu erreichen und eine Anklage oder Hauptverhandlung zu vermeiden.

Liegt der Sachverhalt im Einzelfall so, dass Kompromisse nicht vertretbar sind, ist Konfliktverteidigung geboten.

Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere:

Die klassischen Strafrechtsdelikte
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Straßenverkehrsdelikte
Beleidigung, Verleumdung
Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden